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12

Jun

2009

Konsument vs. Schlachter - 1:0 beim Gammelfleisch

Die Zeiten, in denen wir uns gefragt haben, ob die Grillparty nicht doch eine Gammelfleischparty wird, sind wohl gezählt. Nach einem sehr langen Ringen einigten sich der Bund und die Länder endlich auf ein schärferes Vorgehen gegen Gammelfleisch. Und die Strafen können sich wirklich sehen lassen.

Bisher lagen die Bußgelder bei etwa 20 000 Euro. Diese werden jetzt auf 50 000 Euro angehoben werden. Auch sollen die Verbraucher besser informiert werden, welches denn die schon augefallenen "schwarzen Schafe" sind. Auch werden jetzt die Unternehmer in die Pflicht genommen, ihnen angebotenes Gammelfleisch sofort bei den Behörden zu melden.

 

Das alles wurde bereits im Jahr 2005 initiiert, nachdem es in Deutschland zu mehreren Lebensmittelskandalen gekommen war. Ein Zehnpunkteplan wurde in Angriff genommen, bei dem das Gesetz zum Schutz vor Gammelfleisch jetzt den Abschluß bildet. Erst im Mai konnten sich Bund und Länder auf eine Bevorzugung der Verbraucher einigen, da strengere Kontrollen für viele Hersteller einen kaum zu bewältigenden Kraftakt darstellt.

 

In Zusammenhang mit den neuen EU-Hygiene-Richtlinien für Schlachter bereitet die neue Gesetzeslage gerade kleinen Unternehmen ernste Schwierigkeiten.

 

 

Bildquelle: Geralt Altmann/Pixelio

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